Was passiert ist
Seit dem 7. August 2026 müssen KI-generierte Inhalte in der Europäischen Union nach neuen, sofort wirksamen Vorschriften klar gekennzeichnet werden. Der Standard berichtet über die ab heute geltenden Regeln für Deepfakes, Chats und Texte. Die EU-Kommission und das Amt für KI haben mit diesen Durchführungsbestimmungen die Transparenzpflichten des EU AI Act konkretisiert. Betroffen sind alle Systeme, die mit Menschen interagieren, synthetische Texte, Bilder oder Audio erzeugen oder Deepfakes erstellen.
Für die Finanzbranche heißt das: Jede automatisierte Kundenkommunikation, jeder KI-generierte Marktkommentar, jede Anlageempfehlung aus einem Sprachmodell muss deutlich erkennen lassen, dass eine Maschine dahintersteht. Die Regeln gelten unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Ein Verstoß kann mit bis zu 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Das ist keine ferne Theorie. Die Aufsichtsbehörden in Österreich (FMA), Deutschland (BaFin) und der Schweiz (FINMA) haben bereits erklärt, diese Vorgaben in ihre Prüfungsroutinen aufzunehmen.
Konkret verlangt die Neuregelung:
- Chatbots und Sprachassistenten müssen zu Beginn jeder Interaktion unübersehbar als KI-System gekennzeichnet sein. Ein einfacher Hinweis im Impressum reicht nicht.
- Jegliche durch generative KI erzeugte Inhalte, die für die Öffentlichkeit oder Kunden bestimmt sind, müssen in maschinenlesbarer Form und für den Nutzer deutlich sichtbar als künstlich erzeugt markiert werden. Dazu zählen auch Börsenanalysen, Research-Notizen, Anlagevorschläge, Marketingtexte, Video-Podcasts oder synthetische Stimmen.
- Deepfakes, also realistisch wirkende, aber manipulierte audiovisuelle Inhalte, müssen zwingend als solche gekennzeichnet sein. Für Finanzdienstleister relevant bei Werbe- oder Schulungsvideos mit realen Personen, die KI-generiert sind.
Warum das jetzt für KMU in der Finanzbranche zählt
Diese Pflicht trifft nicht nur Großbanken. Sie trifft den unabhängigen Vermögensverwalter genauso wie die Steuerberatungskanzlei, den Family Officer, den Trading-Desk oder die Honorarberatung. Alle, die heute schon einen KI-Assistenten wie Claude, GPT-5.5 oder Gemini in ihre Kundenprozesse einbinden. Und das sind mehr, als man denkt.
Typisches Beispiel: Ein Finanzberater lässt für einen Premiumkunden eine personalisierte Portfolioanalyse von einem Sprachmodell erstellen und verschickt sie per E-Mail. Solange diese E-Mail nicht den Hinweis trägt: Dieser Bericht wurde teilweise oder vollständig von einer KI generiert, drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen. Denn die FMA wertet nicht gekennzeichnete KI-Inhalte als potenziell irreführende Kommunikation. Das tangiert unmittelbar die Wohlverhaltenspflichten nach MiFID II bzw. der österreichischen Wertpapieraufsichtsverordnung.
Häufiges Muster: Eine mittlere Vermögensverwaltung setzt einen Chatbot auf der Website ein, der Fragen zu Fondsprodukten beantwortet. Der Bot wird mit einem eigenen GPT-5.5-Fine-Tuning betrieben, das täglich aktualisierte Produktdaten verarbeitet. Ohne deutliche KI-Kennzeichnung zu Beginn der Interaktion liegt ein Verstoß vor. Nicht irgendwann. Ab heute.
Im Asset-Management und Trading sind KI-generierte Research-Notizen keine Seltenheit mehr. Wenn ein Asset-Manager diese Notizen ungekennzeichnet an Kunden weitergibt, verletzt er nicht nur die neuen EU-Vorschriften, sondern auch die Regeln zur Produktinformationsklarheit. Ein Kunde könnte Schadenersatz fordern, wenn er auf Basis einer vermeintlich menschlichen Analyse investiert und später erfährt, dass sie von einem Sprachmodell stammt, das zu Halluzinationen neigt.
Die Risikolandkarte sieht für verschiedene Subsektoren so aus:
- Banken und Sparkassen: Alle digitalen Assistenzkanäle im Kundenservice und in der Kreditberatung müssen neu bewertet werden. Besonders heikel: KI-generierte Erklärungen in der Baufinanzierung oder Beratungsprotokolle aus einem Gesprächsanalysetool, die an Kunden gehen.
- Unabhängige Berater und Vermögensverwalter: Jede automatisiert generierte Anlageempfehlung muss als solche gekennzeichnet sein. Das betrifft Tools, die direkt aus Portfolio-Dashboards heraus eine schriftliche Empfehlung formulieren.
- Trading-Häuser und Börsen: Signal-Generierungen oder Lageeinschätzungen, die von einem KI-Agenten stammen und an Trader oder Kunden weitergereicht werden, brauchen ab sofort eine maschinenlesbare Markierung und einen für den Empfänger eindeutigen Hinweis.
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Automatisierte Prüfungsberichte oder steuerliche Kurzeinschätzungen aus KI-Prozessen fallen ebenfalls unter die neuen Regeln, sobald sie Mandanten erreichen.
- Krypto-Dienstleister und FinTechs: Transaktionsbenachrichtigungen, Portfolio-Updates oder Compliance-Hinweise, die per KI-Assistent aufbereitet werden, sind kennzeichnungspflichtig.
Mein Rat an alle: Wer jetzt glaubt, das Problem löse sich durch einen Einzeiler im Kleingedruckten, irrt. Die Vorschriften fordern eine Kennzeichnung, die im Kontext des Mediums unübersehbar ist. Für Text bedeutet das einen standardisierten Vermerk zu Beginn, nicht am Ende. Für Audio und Video muss sie die gesamte Dauer sichtbar oder hörbar sein.
Konkrete Handlungsempfehlung
Drei Schritte, die jedes Unternehmen in der Finanzbranche jetzt umsetzen sollte.
Schritt 1: Bestandsaufnahme aller KI-gestützten Ausgabekanäle
Erfassen Sie sämtliche Schnittstellen, über die Inhalte aus einem generativen KI-System an Kunden, Interessenten oder die Öffentlichkeit gelangen. Dazu zählen:
- Chatbots auf der Website oder in Mobile Apps
- Automatisiert versendete E-Mail-Berichte, Newsletter, Marktupdates
- KI-generierte Texte in Kundenportalen oder Reports
- Videokonferenzen mit KI-Avataren oder synthetischen Stimmen
- Sprachassistenten im Telefonbanking
- Social-Media-Posts, die durch ein KI-Tool formuliert werden
Für jeden Kanal definiert das Unternehmen den Verantwortlichen und prüft, ob bereits eine ausreichende Kennzeichnung erfolgt. Gerade bei Drittanbieter-Software besteht oft die Annahme, der Anbieter kümmere sich darum. Das ist gefährlich, denn die Pflicht trifft den Anwender, also den Finanzdienstleister.
Schritt 2: Technische Umsetzung der Kennzeichnung
Für gängige generative Modelle gibt es inzwischen Parameter, mit denen sich jede Ausgabe automatisch mit einem maschinenlesbaren Label versehen lässt. Bei Verwendung von OpenAI-APIs kann z. B. das Metadata-Feld genutzt werden. Für Eigenentwicklungen sollte ein interner Standard definiert werden, der C2PA-konforme Metadaten und einen menschenlesbaren Hinweis kombiniert.
Praktisch bedeutet das:
- Bei Chatbots: Erster Satz jeder Interaktion lautet sinngemäß: Ich bin ein KI-gestützter Assistent und kein menschlicher Berater.
- Bei Textdokumenten: Jeder automatisiert erzeugte Inhalt beginnt mit dem Baustein: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.
- Bei Audio und Video: Einblendung des KI-Hinweises während der gesamten Wiedergabe, nicht nur zu Beginn.
Schritt 3: Schulung und Prozessintegration
Die besten technischen Labels nützen nichts, wenn Mitarbeiter sie umgehen oder aus Unkenntnis falsch anwenden. Schulen Sie alle Kundenbetreuer, Berater und Compliance-Verantwortlichen gezielt zu den neuen Vorschriften und vor allem zu den internen Richtlinien.
Richten Sie einen Freigabeprozess für KI-generierte Inhalte ein, der die Kennzeichnung als verpflichtenden Schritt enthält. Dokumentieren Sie jede KI-Nutzung in der Kundenkommunikation lückenlos, damit Sie im Zweifel gegenüber der Aufsicht nachweisen können, wann und wie eine Kennzeichnung erfolgt ist. Typisches Muster aus der Prüfungspraxis: Wenn die Dokumentation nicht vorhanden ist, geht die Behörde von einem vorsätzlichen Verstoß aus.
Für kleinere Finanzdienstleister ohne große IT-Abteilung reichen oft einfache, aber konsequent umgesetzte Maßnahmen. Ein manueller Prüfschritt im Versandprozess von Berichten, ein prominent platzierter Disclaimer in der E-Mail-Signatur und eine kurze Betriebsvereinbarung zur KI-Nutzung genügen in vielen Fällen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Die EU verlangt keine Perfektion ab Tag 1, aber sie wird ab sofort prüfen. Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern schafft auch Vertrauen. Kunden schätzen Ehrlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Eine klare KI-Kennzeichnung ist genau das.